Freihandelszonen – Einführung

Die Freihandelszone und die wirtschaftliche Entwicklung Togos
Togo: ein sicherer Ort für Ihre Investitionen

(Übersetzung von Dipl.-Ing. Helmut A. Fohs)

1. Einführung

Im Jahre 1989 beschloss die togoische Regierung die Gründung einer Industriellen Freihandelszone für den Export. Dieses Vorhaben bekam Unterstützung von der amerikanischen Regierung durch seine Entwicklungsorganisationen wie OPIC und USAID.

Die togoische Regierung hat ihrerseits mit der Verabschiedung des Gesetzes 89-14 über den Status der Industriellen Freihandelszonen für den Export die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Projekt geschaffen.

Die Initiative dieses Projektes verdanken wir dem Präsidenten EYADEMA, der damit der togoischen und der westafrikanischen Wirtschaft neue Impulse geben möchte, indem sowohl einheimischen als auch fremden Investoren ein optimaler Rahmen für ihre Investition angeboten werden sollen. Mit der Gründung der Freihandelszonen für den Export möchte die togoische Regierung sich von einer zentralistischen Wirtschaftsstruktur verabschieden und neue Wege zur internationalen Marktwirtschaft eröffnen, ohne dabei die eigene Wirtschaft außer Bahn zu werfen; sie möchte mit dem neuen Projekt die Niederlassung von fremden leitenden Unternehmen in Togo fördern, mit dem festen Ziel, Togoern neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Togo verfügt über optimale Rahmenbedingungen zur erfolgreichen Realisierung dieses Projektes.

Heute ist Togo eines der wenigen Länder, in denen politische Stabilität und innere Sicherheit großgeschrieben werden. Die Bevölkerung beeindruckt alle Besucher durch ihren Fleiß und das durchschnittlich hohe Bildungsniveau im westafrikanischen Raum. Diese Faktoren sind etliche Vorteile, die aus Togo einen sicheren und idealen Wirtschaftsstandort machen, wo flexible qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden sind.

Die geographische Lage Togos in Westafrika und am Golf von Guinea ist ebenfalls ein großer Vorteil; mit seinen 56.600 Km² erstreckt sich das Land auf 600 km bis zur Grenze nach Burkina-Faso; die Küste am atlantischen Ozean ist lediglich 50 km breit. Neben der Hauptstadt LOME mit etwa einer Million Einwohnern gibt es weitere Großstädte wie Kara, Sokodé, Atakpamé, Kpalimé, Aného und Dapaong. Die blühende Agrarwirtschaft wird durch den Export von Baumwolle, Kaffee und Kakao gestützt. Getreide und Gemüse werden für den Innenmarkt angebaut. Der Phosphat ist das Hauptexportprodukt neben weiteren Produkten wie Bauxiten, Marmor, Gold, die eher in kleineren Mengen existieren und noch nicht abgebaut werden.

Seit mehreren Jahrzehnten ist die Regierung ständig bemüht, notwendige Infrastrukturen für die Entwicklung des Landes zu schaffen. Der Tiefseehafen ist ein wichtiges Instrument für regionale Handelsbeziehungen und fungiert als Drehscheibe zwischen den Nachbarländern aus der Sahelzone und der Außenwelt.

Togo verfügt über ein hochmodernes Telefonnetz. Alle Leistungen werden über eine Bodenstation der Klasse A abgewickelt; das Land verfügt über eine internationale Transitvermittlungsstelle, über eine Telekommunikationsanlage mit einer Kapazität von 50.000 Leitungen, über ein System der Paketübertragung, über eine moderne Telexzentrale und über ein Minitel- und Funktelefonnetz.

Über das moderne Straßennetz kann man die regionalen Metropolen erreichen. Es gibt eine direkte Verbindung zwischen Lomé und Ouagadougou (Burkina-Faso), Abidjan (Côte d'Ivoire), Accra (Ghana) und Lagos (Nigeria) via Cotonou (Benin). Die Straßen sind zu allen Jahreszeiten befahrbar. Ein Modernisierungsplan der togoischen veralteten Eisenbahn liegt bereits vor.

Die Liberalisierungsoption der togoischen Wirtschaft wird untermauert durch das Investitionsgesetz, das vom togoischen Parlament 1989 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz ist das Zeugnis, dass die togoische Regierung um jeden Preis die Rahmenbedingungen für eine produktive Investitionstätigkeit schaffen wollte. Dieses Gesetz, das durch eine Reform verbessert wurde, berücksichtigt die neuen wirtschaftlichen Veränderungen in der westafrikanischen Region, wie die Abwertung der Franc CFA und die Gründung der wirtschaftlichen Währungsunion durch die UEMOA1-Staaten.

Togo ist ein sicherer Wirtschaftsstandort im westafrikanischen Raum. Die weltweit operierenden Banken, die Versicherungen und sonstige Finanzinstitutionen erwecken bei jedem Geschäftsmann Vertrauen und Sicherheit. Die Landeswährung ist die Franc CFA, die einen festen Wechselkurs zum französischen Franc hat.

Aufgrund aller dieser infrastrukturellen, soziologischen und demographischen Vorteile hat die Regierung 1989 beschlossen, die Industrielle Freihandelszone zu gründen.

 

2. Zielsetzung der Freihandelszone

Am 1. August 1989 berichtete Herr Walker Taylor Jr., Botschafter der USA in Togo, dem Staatspräsident EYADEMA, dass die Organisation zur Förderung der Amerikanischen Investitionen im Ausland (OPIC) Togo als Ort zur Gründung einer Freihandelszone gewählt hat. Er sagte wortwörtlich: "Togo wurde gewählt, weil es die besseren Vorteile anbietet: gutes Straßennetz, einen leistungsfähigen Hafen, einen der modernsten und größten Flughäfen in der Region, gutes Telekommunikationsnetz und ein zuverlässiges Bankwesen. Aber Togo wurde auch gewählt, weil der Staatspräsident Eyadéma und seine Regierung die optimalen Rahmenbedingungen zur Gründung einer Freihandelszone geschaffen haben".

Zum Erfolg der industriellen Freihandelszonen wurden folgende Punkte in Erwägung gebracht:
Seit 1982 hat die togoische Regierung das Gewicht des privaten Sektors in der Wirtschaft immer in den Vordergrund gestellt, er soll zur Entwicklung des Landes beitragen. Man musste also spezifische gesetzliche aber auch institutionelle Rahmenbedingungen schaffen; man muss vor Augen behalten, dass der Binnenmarkt sehr eng und dass der Wettbewerb auf dem Weltmarkt härter geworden ist. Mit dem Verfall der Rohstoffpreise musste die togoische Regierung strenge Strukturanpassungsmaßnahmen einleiten. Auch wenn diese Maßnahmen zu einem gewissen Gleichgewicht geführt haben, sie haben auch zu einem Verlust der Kaufkraft und zu einem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Mit der Gründung der Freihandelszonen erblickte man wieder Licht im Tunnel, so dass der Rahmen für den Erfolg des Projektes erdacht und geschaffen werden konnte.

 

3. Die Empfangsstrukturen der Freihandelszone

Die Verwaltungsgesellschaft der Freihandelszonen (SAZOF) und das Togoische Zentrum zur Förderung der Investitionen (CTPI) sind die ersten Empfangsstrukturen. Beide haben von 1990 bis 1994 unabhängig voneinander gearbeitet bis sie im März 1994 fusioniert haben. Heutzutage gibt es nur eine einzige Verwaltungsgesellschaft.

Die SAZOF ist die Dachorganisation der Freihandelszonen. Sie erhielt den Auftrag, die Niederlassung der Unternehmen in den Zonen vorzubereiten und zu erleichtern. Sie steht allen ausländischen Unternehmern bei und hilft ihnen bei den Zulassungsformalitäten; sie fördert und überwacht den Kontakt zu togoischen Behörden und Institutionen.

Das Zentralamt (Guichet unique) als wichtiges Organ der SAZOF ist die wichtigste Anlaufstelle für die Unternehmen; es hilft ihnen bei der Erlangung von Betriebszulassungen für die Niederlassung in der Freihandelszone. Daneben hilft das Guichet unique bei dem Antrag auf:

  • Zulassung als Importeur
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Einreichung der Firmensatzungen
  • Firmenanmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt
  • amtliche Anzeige in Handelsblättern
  • Steuerzertifikat

 

3.1. Die Niederlassungsbedingungen.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen die Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

  • den Export ihrer gesamten Produktion garantieren, es sei denn, es gibt eine besondere Vereinbarung für den Verkauf auf dem togoischen Markt in einer Größenordnung von 20%,
  • den togoischen Arbeitskräften bei der Einstellung den Vorrang einräumen.

Außerdem werden bei der Auswahl der Firmen folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Unternehmen mit hohen Arbeitsplätzen
  • Unternehmen mit innovativen Technologien
  • Unternehmen mit vorrangiger Nutzung der örtlichen Rohstoffe
  • Exportunternehmen mit Teilfertigung durch internationale Zulieferanten
  • Unternehmen, die o.g. Unternehmen zuliefern
  • Dienstleistungsunternehmen (Versicherungen, Banken, Wartungsunternehmen, Transporteure, etc...)
  • Vermittlungsagenturen, die Unternehmen für die Freihandelszone anwerben
  • Zulieferanten der bereits niedergelassenen Unternehmen
  • Unternehmen, die nachweisen können, dass sie in den letzten 3 Jahren 75% ihrer Produktion exportieren.

 

4. Tarif für die Stromversorgung in Togo

3.2. Die Lizenzvergabe

Für die Zulassung muss jeder Unternehmer ein Sonderformular ausfüllen; dieses Formular ist bei der SAZOF erhältlich. Die Unterlagen werden von einem Exportausschuss auf Gesetzmäßigkeit überprüft. Dieser Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, drei davon werden vom zuständigen Ministerium ernannt. Der Vorsitzende des SAZOF-Verwaltungsrates ist gleichzeitig Vorsitzender des Ausschusses.

Die Exportlizenzen werden per Ministererlass auf Vorschlag der SAZOF innerhalb von zwei Arbeitstagen erteilt. Nach einer Untersuchungszeit von dreißig (30) Tagen kann die Lizenzvergabe vom zuständigen Minister bestätigt oder zurückgenommen werden.

 

3.3. Die Vorteile der Freihandelszonen

3.3.1. Die Zollvorteile

  • Befreiung von sämtlichen Umsatzsteuern und Steuern auf alle Einrichtungsgegenstände, wie Maschinen und Möbel, Rohstoffe, halbfertige Produkte, die für den Betrieb wichtig sind.
  • Alle Firmenfahrzeuge werden nur zu 50% besteuert.
  • Befreiung von sämtlichen Steuern beim Export.

 

3.3.2. Die Steuervorteile

  • Befreiung von sämtlichen Steuern während der ersten zehn Jahren und eine Besteuerung von 15% ab dem 11. Jahr.
  • Festsetzung der Einkommensteuern auf den reduzierten Satz von 2% während der gesamten Firmenexistenz.
  • Befreiung der ausländischen Aktionäre von den Dividendensteuern während der ersten zehn Jahren.

 

3.3.3. Weitere Vorteile

  • Die Unternehmen können nach ihrem Ermessen Preise und Mieten festsetzen, sowie Kontrakte mit weiteren Firmen in aller Freiheit abschließen.
  • Die Unternehmen haben die Freiheit, die Zulieferanten ihrer Wahl zu nehmen.
  • Die Unternehmen haben Anspruch auf Vorzugspreise bei allen Zollformalitäten.
  • Die Unternehmen können ihr einheimisches oder ausländisches Personal einstellen und entlassen unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze.
  • Die Unternehmen haben die Möglichkeit, ihr eigenes Telefonnetz per Boden- oder Funkstation zu betreiben. Sie dürfen auch die Vorzugspreise bei der togoischen Telefongesellschaft (OPTT) in Anspruch nehmen.
  • Die Unternehmen können auf eigenes Stromaggregat verfügen oder Vorzugspreise beim Elektrizitätswerk (CEET) in Anspruch nehmen.

 

4. Tarif für die Stromversorgung in Togo

  Normaltarif Verbrauch unter 2000 Stunden/Jahr Verbrauch über 2000 Stunden/Jahr
Fester Preis 19200F kWA/Jahr 1500F kWA/Monat 1500F kWA/Monat
Zu Stosszeiten 60 kWh 55 kWh 52 kWh
Zu Stosszeiten 51 kWh 50 kWh 50 kWh
Zu Sparzeiten 50 kWh 45 kWh 45 kWh

(Quelle: Ministerium für Energie Oktober 1995)

5. Kapitaltransfer

Es besteht grundsätzlich freier Kapitaltransfer für:

  • die Unternehmen ins Ausland zu Investitionszwecken oder zur Abwicklung von Handelsgeschäften,
  • die ausländischen Arbeitskräfte und Aktionäre, die Geld ins Ausland überweisen wollen,
  • die Unternehmen können Devisenkonten bei togoischen Banken einrichten.

 

6. Auswirkungen der Freihandelszonen auf die togoische Wirtschaft

Trotz ihrer jungen Jahren weist das "Unternehmen Freihandelszone" zu 31. Dezember 1999 folgende Bilanz auf:

  • Anzahl der Zulassungen: 64
  • Anzahl der Unternehmen: 32
  • Anzahl der laufenden Anträge: 29
  • Anzahl der Zulassungen ohne Firmengründung: 18
  • Anzahl der Freihandelszonen: 3
  • Gesamtzahl der Beschäftigten: 6277 Togoer und 83 Ausländer
  • Gesamtsumme der Investitionen: 25.093.000.000 FCFA.

Die 24 Unternehmen sind spezialisiert auf Kunsthaare, Nahrungsmittel (Fisch und Meeresfrüchte), Faserkabel, Verpackung aus Metall, Möbel, chemische Produkte, Verarbeitung von Früchten, Druckerei, Agrarprodukte, Herstellung von Schwamm aus Metall.

Alle diese Unternehmen exportieren in die EU-Länder, in die ECOWAS-Länder, nach Mittel- und Fernost und nach Asien.

7. Unternehmer bestätigen den Erfolg

Im Jahre 1990 wurden die Freihandelszonen gegründet. Die ersten Lizenzen wurden erteilt. Herr Jacques Inglese beschloss, zusammen mit einigen Freunden eine Fabrik zur Verarbeitung der Meeresfrüchte namens CRUSTAFRIC zu gründen.

Das Unternehmen besitzt 5 Schiffe und verarbeitet zwischen 60 und 80 Tonnen von Meeresfrüchten im Monat, davon 70% Schaltiere und 30% Fische, die zu Filets verarbeitet werden. Die Gesamtproduktion wird zu 98% nach Europa exportiert (Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Deutschland). Crustafric hat 280 Mitarbeiter aus Togo, 7 aus Europa und noch 180 werden auf den Schiffen beschäftigt.

Für Jacques Inglese beruht der Erfolg seines Unternehmens auf der Tatsache, dass er Togo sehr gut kennt. Er sagt: "Wie jeder Unternehmer habe ich vor der Firmengründung Marktstudien in Auftrag gegeben. Es kam heraus, dass die erfolgreichsten Freihandelszonen in den kleinsten Ländern liegen. Mauritius ist ebenso ein gutes Beispiel. Dieser Faktor hat eine große Rolle gespielt in unserer Entscheidung. Wir würden nicht in einem großem Land investieren. Die Freihandelszone in Togo wird Erfolg haben, denn die Vorteile sind gewaltig; man findet vor Ort qualifizierte aber kostengünstige Arbeitskräfte. In den ersten zehn Jahren zahlen die Unternehmen keine Steuern; außerdem hat Lome einen sehr leistungsfähigen Tiefseehafen".

"Die Vorteile sind vielfältig, die Verfügbarkeit und die Kosten der Produkte sind relevante Beispiele. Das Transportwesen ist auch entsprechend gut", fügt Herr Inglese hinzu. "Der Hafen funktioniert gut und die Formalitäten werden schnell erledigt".

Das wesentliche Problem sind die teuren Kredite: "Die Banken geben gerne Kredite, aber der Zinssatz liegt zwischen 14 und 18%. Wenn man gezwungen ist, diese Sätze zu nehmen, ist das Unternehmen nicht überlebensfähig. Der Vorwurf geht nicht an die togoischen Banken sondern an die internationalen Geldgeber. Wenn man die Entwicklung der armen Länder fördern will, müsste man Ihnen Kredite zu Sonderkonditionen gewähren".

SABECA, eine Gesellschaft zur Herstellung von Computer-, Telefon- und Stromkabeln, ist nur einige Meter vom Flughafen entfernt. Sie stellt 600.000 m Kabel im Monat her und erhält Aufträge von IBM, Olivetti, Thomson, Alcatel und France-Telecom und von weiteren Firmen aus Deutschland, Dänemark, Italien und Rumänien.

In der Firma sind 190 Togoer beschäftigt; es wird in drei Schichten gearbeitet, so dass die Firma 24 Stunden laufen kann. Herr Fulmo Catani leitet die Firma seit Sommer 1995: "Togo ist ein sehr kleines Land, das sehr gute Flug- und Seeverbindungen hat. Die Arbeitskräfte sind zuverlässig und kostengünstig. Wir sind mit unseren Ergebnissen und unserer Produktion zufrieden. Deshalb wollen wir unser Werk ausbauen und unsere Produktion erweitern". Sabeca möchte die Produktion steigern von 600.000 m Kabel auf 700.000 m, d. h. 8,5 Millionen m Kabel im Jahresdurchschnitt. "Wir wetten auf die Qualität; das ist heute das erste Parameter. Unsere Fachkräfte werden von Spezialisten aus Italien ausgebildet, so dass sie hochempfindliche Maschinen auch bedienen können. Außer dem Firmenchef sind alle Mitarbeiter togoischer Staatsangehörigkeit.

Die Versorgung ist unkompliziert. "Die Rohstoffe kommen aus Taiwan und Italien. Die Transportkosten in Dollar sind stabil geblieben und werden durch die billigen Telefonkosten - dank der CFA-Abwertung - abgedeckt. Wir finden immer eine Gewinnspanne. Wir planen sogar eine Gehaltserhöhung, um eben die Kaufkraft des Personals zu steigern", sagte Herr Catani. Die Muttergesellschaft von Crustafric in Milan (Italien) hat Kontakt mit der togoischen Handelskammer aufgenommen und wird eine Promotion für die Freihandelszone in Italien organisieren.

Die Gesellschaft EKLAT stellt Schwämme aus Metall und weiteres Reinigungsmaterial her. Sie beschäftigt zur Zeit etwa fünfzig Fachkräfte und hat eine ausländische Mitarbeiterin. Die Besonderheit bei EKLAT ist, dass das Unternehmen von einer Togoerin geleitet wird. Frau Ali Edoh Adjossa ist etwa 40 Jahre jung und wollte keine Bürotätigkeit ausüben; sie hat das industrielle Abenteuer vorgezogen und bereut es heute nicht: "Ich habe mich entschlossen, eine Firma in der Freihandelszone zu gründen wegen der Steuerfreiheiten und der Vorzugspreise. Unsere Rohstoffe kommen aus Italien und Frankreich. Seit der CFA-Abwertung erlebten unsere Geschäfte einen Rückgang, denn wir exportieren in die Nachbarländer, die dieselbe Währung haben wie Togo".

In der Zukunft will Frau Ali die Produktion erweitern. Dieses Vorhaben kann erst in die Tat umgesetzt werden, wenn Aufträge aus Amerika, Europa und Asien kommen.

 

8. Die Perspektiven

Mit der Gründung der Freihandelszonen wollte die togoische Regierung für die Jugendlichen Arbeitsplätze schaffen; nach fünf Jahren ist es gelungen innerhalb von 24 Unternehmen etwa 4000 Arbeitsstellen zu schaffen.

Die SAZOF im Hinblick auf das Jahr 2000 möchte bis 80 Unternehmen in der Freihandelszone haben, um somit bis 20.000 Arbeitsplätze schaffen zu können. Hier lädt die togoische Regierung alle großen Unternehmen dazu ein, in Togo zu investieren. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte die SAZOF den Akzent auf die Konsolidierung der erzielten Erfolge. Die Bemühungen müssen auf das Fortbestehen Firmen ausgerichtet sein, damit Arbeitsplätze nicht verloren gehen.

Die SAZOF wird einerseits alle wirtschaftlichen Parameter ins Spiel bringen, um den Firmen dazu verhelfen zu können, ihre Produktionskosten (Strom, Telefon, Rohstoffpreise) zu senken, und andererseits neue Finanzierungsquellen erforschen, damit die Unternehmen keine zu hohen Kreditzinsen zahlen müssen.

Die Rolle des Zentralamtes (Guichet unique) wird verstärkt. Die SAZOF möchte ihm mehr Mittel zur Verfügung stellen, damit es ihnen noch effizienter bei den Formalitäten beistehen kann.

Firmennamen Art des Geschäftes Staatsangehörigkeit Firmensitz Firmenanschrift Kontaktperson
AFRISTYRENE Artikel aus Kunststoff französisch + togoisch Zone 2 B.P: 12409 Lomé, Tel: 279550, 279590, Fax: 269272 Herr Provini
AMINA-TOGO Kunsthaare Perücken südkoreanisch Hafengelände B.P: 10230 Lomé, Tel: 268404, Fax: 269272 Herr Lee Dae
ATLANTIC PRODUCE Dekorationspflanzen dänisch Vorstadt von Lomé B.P: 3170 Lomé, Tel: 267605, Fax: 262849 Herr Tinggarrard
BONCOM INTL Bekleidung indisch Immeuble TABA B.P: 13124, Tel: 279469, Fax: 270833 Herr Sirinivas
GYMA-CULTURES Nahrungsmittel französisch Adétikopé B.P: 61970, Tel: 257550, Fax: 270833 Herr Lejeune
COTONFIL Baumwolle spanisch - togoisch Cacavéli B.P: 1481, Tel: 251445, Fax: 223844 Herr Mora
CRUSTAFRIC Meeresfrüchte italienisch Hafengelände B.P: 2051, Tel: 278252, Fax: 274886 Herr Ingleese
ECLAT Schwämme aus met. libanesisch - togoisch Tokoin-Forever B.P: 30287, Tel: 269229, Fax: 269225 Frau Ali Adjossa
SEBA GmbH Alkoholgetränke libanesisch Tokoin-Forever B.P: - -, Tel: 216378, Fax: 222377 Herr Bardaouil
Ital Tech. TRANSF Artikel aus Leder ethiopisch Nyekonakpoè B.P: 61970, Tel: 224186, Fax: 224136 Herr Tadese
NINA Kunsthaare Perücken südkoreanisch Tokoin Seminaire B.P: 61970, Tel: 210101, Fax: 210011 Herr Hwang
SABECA Faserkabel italienisch Hafengelände B.P: 10234, Tel: 269066, Fax: 269065 Herr Catani

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Helmut A. Fohs gern zur Verfügung.
Nutzen Sie die dafür angebotenen Kontaktmöglichkeiten.

 

1 UEMOA bedeutet: Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion